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Handelsbüro

Stadt Lüttich

Abteilung für wirtschaftliche
und kaufmännische Entwicklung
rue Sur-Les-Foulons 11/4
4000 Lüttich
T +32 (0) 4 221 91 70/67
F +32 (0) 4 221 91 73
commerce@liege.be

Sie möchten wissen, welche Schritte Sie zur Eröffnung eines Geschäfts unternehmen müssen

 

Verständigung der S.S.S.P. (Gewerbeaufsichtsbehörde der Stadt Lüttich)

Diese Dienststelle überprüft, ob alle Auflagen hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Gebäude und der Sicherheit der Personen erfüllt sind. Sie steht demnach mit den Eigentümern, gegebenenfalls auch mit den Mietern in Verbindung.

Abgesehen von diesem allgemeinen Auftrag wacht die Gewerbeaufsichtsbehörde auch über die Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften (Sauberkeit der Küchen, Gestaltung der sanitären Anlagen...) in öffentlich zugänglichen Bereichen. (Geschäftslokal, Getränkeausschank, Restaurant...)

 
S.S.S.P.
Ville de Liège
rue des Guillemins, 26
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 83 46
Fax : +32 (0)4 221 86 29
www.liege.be/securité
sssp@liege.be
Montags bis donnerstags von 9.00-12.00 und von 14.00-16.00 Uhr. Freitags von 9.00-12.00 Uhr
 

Verständigung der AFSCA (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette)

Bei Eröffnung eines Geschäfts, in dem Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden.

 
A.F.S.C.A.
Geschäftsstelle Lüttich
boulevard Frère Orban, 25
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 224 59 11
Fax : +32 (0)4 224 59 01
www.afsca.be
info.lie@afsca.be
Montags bis freitags von 8.30-12.00 und von 13.00-16.30 Uhr

Einreichung eines Antrags auf sozioökonomische Genehmigung (Genehmigungsantrag auf eine Geschäftsniederlassung)

Nur für Einzelhandelsgeschäfte (weder Hotel- und Gaststättengewerbe noch Dienstleistungen) von +400m² (Nettogeschäftsfläche = die Gesamtfläche aller öffentlich zugänglichen Bereiche), egal ob es sich um ein neues oder bereits bestehendes Geschäft handelt.
Verfahren: Der Antrag muss in sechsfacher Ausführung beim Handelsbüro eingereicht werden, entweder per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung, mittels der nachstehenden Formulare und ihrer Anhänge :
 
  • Für 1 Geschäft - Formular „SE1
  • Für mehrere Geschäfte (z.B. Galerie, m² außerhalb Hotel- und Gaststättengewerbe) - Formular „SE2"

Ausführlichere Informationen über die Regelung hinsichtlich der Erteilung sozioökonomischer Genehmigungen finden Sie auf der Portal Wallonie
 
Bureau du Commerce
Ville de Liège
rue Sur-Les-Foulons, 11
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 91 70/67
Fax : +32 (0)4 221 91 73
commerce@liege.be
 

Einreichung eines Antrags auf Umweltgenehmigung (Früher „Betriebsgenehmigung“)

Zur Eröffnung bestimmter Betriebe ist eine Umweltgenehmigung erforderlich.

Entsprechende Informationen erteilt Ihnen die S.E.D.I.I. (Dienststelle der Stadt Lüttich für gefährliche, lästige oder gesundheitsgefährdende Betriebe). 
 
Bei dieser Dienststelle erhalten Sie genaue Auskünfte und Ratschläge in Bezug auf die Pläne, Gutachten und Beglaubigungen, die Sie einreichen müssen, um eine Umweltgenehmigung ausgestellt zu bekommen.
 
S.E.D.I.I.
Ville de Liège
rue des Guillemins, 26
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 83 53
oder +32 (0)4 221 83 73
Fax : +32 (0)4 221 86 92
www.liege.be/securite
sedii@liege.be
Montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr - Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
 

Einen Antrag auf Erteilung einer Städtebaugenehmigung stellen

Wenn Sie Bauarbeiten oder erhebliche Umbaumaßnahmen durchführen, bzw. ein Wohngebäude in ein Geschäftsgebäude umwandeln möchten (=Veränderung der Zweckbestimmung des Gebäudes), empfiehlt es sich, zuvor beim städtischen Bauamt Lüttich nachzufragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

 
städtische Bauamt                                        Ville de Liège
quai de la Batte, 10 (4ème Stock)
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 90 89 (jeden Nachmittag)
www.liege.be/urbanisme/permis
urbanisme@liege.be
Montags bis freitags von 9.00-12.00 Uhr.

Zur Eröffnung eines Getränkeausschanks für gegorene Getränke und/oder Spirituosen

Gegorene Getränke : Bier, Wein und andere durch Gärung gewonnene Erzeugnisse (Beispiele: Martini, Porto...)
Spirituosen : Erzeugnisse mit mindestens 1,2% Alkohol im Volumen und/oder durch Destillierung gewonnene Erzeugnisse (Beispiele: Whisky, Genever, Branntwein...)
 
Die hierfür zuständige Dienststelle ist das B.P.A. (Büro der Verwaltungspolizei der Stadt Lüttich)
 
Ausführlichere Informationen über die gesetzlichen Vorschriften oder Tarife erteilt Ihnen gerne die D&A - Zweigstelle der Akzisen in Lüttich.
 
 
B.P.A.                                                   Ville de Liège
rue des Guillemins, 26
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 81 84
Fax : +32 (0)4 221 81 90
www.liege.be/securite
bpa@liege.be                                     
Montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr - Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
 
D&A - Zweigstelle der Akzisen in Lüttich
rue Rennequin-Sualem 28-30
4000 Lüttich
Tél. : +32 (0)2 575 93 10
Fax : +32 (0)2 579 75 37
bur.acc.liege@minfin.fed.be
Montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr

Zur Eröffnung eines Nightshops oder eines privaten Telekommunikationsbüros

Unter diesem Link finden Sie die „Polizeiverordnung über die Ansiedlung und Betreibung eines Nightshops oder eines privaten Telekommunikationsbüros"
Die Anträge sind per Einschreiben mit Empfangsbestätigung einzureichen beim Handelsbüro, unter Verwendung der folgenden Formulare:
  1. Antrag auf Genehmigung zur Ansiedlung und Betreibung eines Nightshops oder eines privaten Telekommunikationsbüros
  2. Erklärung bezüglich eines laufenden Betriebs
  3. Erklärung bezüglich der Übernahme eines zuvor genehmigten
Wenn Sie hierzu nähere Auskünfte wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
 
Bureau du Commerce
Ville de Liège
rue Sur-Les-Foulons, 11
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 91 70/67
Fax : +32 (0)4 221 91 73
commerce@liege.be
 

Genehmigung einer Auslage auf einem öffentlichen Verkehrsweg

Derartige Genehmigungen werden nur für Blumen- und Pflanzenläden, für Obst- und Gemüseläden, für Fischgeschäfte und für Postkarten-Verkaufsständer erteilt.
Verfahren : Antragstellung beim Handelsbüro mit Hilfe des Formulars „Genehmigungsantrag für den Aufbau einer Auslage auf dem öffentlichen Verkehrsweg"
Wenn Sie hierzu Auskünfte wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
 
Bureau du Commerce
Ville de Liège
rue Sur-Les-Foulons, 11
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 91 70/67
Fax : +32 (0)4 221 91 73
commerce@liege.be
 

Genehmigungsantrag für das Anbringen eines (beleuchteten oder unbeleuchteten) Ladenschilds

Hierzu ist eine Städtebaugenehmigung erforderlich. Bei Verwaltungsfragen oder technischen Fragen wenden Sie sich an das städtische Bauamt.
 
Städtisches Bauamt                                        Ville de Liège
quai de la Batte, 10 (4ème Stock)
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 90 76
ou +32 (0)4 221 90 89 ((jeden Nachmittag)
www.liege.be/urbanisme/permis
urbanisme@liege.be
Montags bis freitags von 9.00-12.00 Uhr.

Genehmigungsantrag für das Einrichten einer Terrasse und/oder das Aufstellen „kleinerer Gegenstände“ auf einem öffentlichen Verkehrsweg (z.B. Werbetafeln, Blumenkübel, Menütafeln...)

Hierzu ist das Einholen einer vorherigen Genehmigung Pflicht!
Der Antrag ist einzureichen beim B.P.A. (Büro der Verwaltungspolizei der Stadt Lüttich)
 
B.P.A.                                                   Ville de Liège
rue des Guillemins, 26
4000 Lüttich
Tel. : +32 (0)4 221 81 80
Fax : +32 (0)4 221 81 90
www.liege.be/securite
bpa@liege.be
Montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr - Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr